anderen Delinquenten nicht hätten nachgewiesen werden können. Hingegen ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigten mutmasslich aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes das öffentliche Eingeständnis von Straftaten schwer fallen dürfte. Kommt hinzu, dass die aus armen Verhältnissen in Thailand stammende Beschuldigte in der Schweiz kein persönliches stabiles Umfeld hatte, was ihre Zuwendung zum kriminellen Milieu mutmasslich begünstigt haben dürfte. Die Beschuldigte hat nun heute insofern Einsicht und Reue gezeigt, als sie dieses Umfeld auch räumlich verlassen und im Kanton Zürich ein neues Leben begonnen hat.