Gestützt auf dieses fast umfassende Geständnis, das in Einklang stand mit der Aktenlage, wurde die Beschuldigte am Folgetag aus der Untersuchungshaft entlassen. Teilweise diametral entgegengesetzt präsentierte sich dann aber das Aussageverhalten in wesentlichen Anklagepunkten in der Einvernahme anlässlich der Hauptverhandlung am 14. August 2017: «Ja, ich habe damals zugestimmt, weil ich aus dem Gefängnis wollte» (pag. 1689 betreffend Ziff. 1.5. der Anklageschrift [Erwerb von mindestens 200 Thaipillen von E.________]), «Ich wollte einfach aus dem Gefängnis, deshalb habe ich das akzeptiert» (pag. 1690 betreffend Ziff.