Ebenso bestätigte sie, dass sie einen Tumor an der Gebärmutter hatte und sich mehrere Male operieren lassen musste. Die Operationen hätten jedoch keinen unmittelbaren negativen Einfluss auf ihr Leben (pag. 1805 f.). Die Beschuldigte und ihr Verteidiger betonten an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung überdies, dass sich die Beschuldigte (auch örtlich) von ihrem alten Umfeld gelöst habe. Selbst unter Berücksichtigung der neuen Aspekte bezüglich des Gesundheitszustandes sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse – mit Ausnahme der Vorstrafe (siehe nachfolgende Ausführungen) – als neutral zu gewichten.