An den persönlichen Verhältnissen hat sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im August 2017 wenig geändert. Aus der polizeilichen Befragung vom 20. März 2018 im Rahmen der Erstellung des Leumundsberichts ergibt sich, dass die Beschuldigte weiterhin Hausfrau ist, keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, und ihr Ehemann für den Lebensunterhalt aufkommt. Diese Angaben bestätigte sie anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Ebenso bestätigte sie, dass sie einen Tumor an der Gebärmutter hatte und sich mehrere Male operieren lassen musste.