1739, S. 25 der Entscheidbegründung). Kurz zusammengefasst ist festzuhalten, dass die in Thailand geborene Beschuldigte im Jahr 2005 in die Schweiz kam, um ihren Ehemann zu heiraten. Seither lebt sie mit diesem zusammen; er kommt für den Lebensunterhalt des Paares auf, die Beschuldigte ist Hausfrau. An den persönlichen Verhältnissen hat sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im August 2017 wenig geändert.