Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Ausführungen an: Offensichtlich handelte die Beschuldigte direktvorsätzlich aus rein egoistischen Gründen. Daran vermag auch der von der Verteidigung an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vorgebrachte Umstand, dass die Beschuldigte ihre Mutter in Thailand finanziell unterstützt und deshalb nicht aus rein egoistischen Gründen gehandelt habe, nichts zu ändern. Das Ziel ihrer strafbaren Handlungen bestand ungeachtet dieser Zuwendungen darin, einen finanziellen Gewinn zu erzielen.