Die Beweggründe sind ausschliesslich im Erlangen eines finanziellen Vorteils zu sehen und damit rein egoistischer Natur. Auch dies ist im Drogenhandel an sich nichts Spezielles. Letztlich ging es der Beschuldigten darum, ihren eigenen Drogenkonsum zu finanzieren. Auch wenn sie ihren eigenen Konsum – je nach Version ihrer Aussagen – stark herunter zu spielen versuchte, muss doch angenommen werden, dass zuletzt (im Zeitpunkt der Verhaftung) eine ausgeprägte Suchtproblematik vorgelegen hat. Zwar gibt es nach Ansicht des Gerichts keine Anhaltspunkte für einen Anwendungsfall von Art.