Bei Gassendealern stehen bei der Strafzumessung zudem andere Kriterien im Vordergrund als bei international tätigen Grosshändlern (THOMAS HANSJAKOB, Strafzumessung in Betäubungsmittelfällen – eine Umfrage der KSBS, in: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, ZStrR 115/1997, S. 240 f.). Im vorliegenden Fall kommt der Tabelle bzw. der Menge der Drogen damit ohnehin eine weniger entscheidende Bedeutung zu als in Fällen mit grossen gehandelten Drogenmengen.