4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein Leumundsbericht (einschliesslich Einvernahme zur Person) bei der Kantonspolizei Zürich (datierend vom 21. März 2018; pag. 1790 ff.), sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 26. März 2018; pag. 1800) eingeholt. Die Parteien wurden je mit einer Kopie bedient. Im Weiteren wurde die Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person einvernommen (pag. 1804 ff.).