3 Frau A.________ sei gestützt darauf und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 4 Jahren und unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 263 Tagen; 2. sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. III. Das Honorar für die amtliche Verteidigung von Frau A.________ vor Obergericht sei gemäss eingereichter Kostennote festzulegen.