1709 ff.). Die Beschuldigte wurde unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs (Probezeit vier Jahre), zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 23‘839.20 verurteilt. Weiter verfügte die Vorinstanz über die amtliche Entschädigung und die Nachzahlungspflicht, über die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Gegenstände (Ziff. III), sowie die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und des DNA-Profils (pag. 1709 ff.).