1. Das Ausstandsgesuch vom 24. Oktober 2017 gegen die Besetzung der Beschwerdekammer in Strafsachen im Verfahren BK 17 422 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens werden bestimmt auf CHF 500.00 und dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - den Gesuchsgegnern Bern, 3. November 2017 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: