1. Zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 2‘880.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 720.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2‘635.00 (inkl. Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung von CHF 200.00). 4. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘000.00. II.