Die Akten SK 17 427 gehen nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde zurück an das Regionalgericht Bern-Mittelland zur Prüfung eines Widerrufsverfahrens betreffend den A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 07.01.2014 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 150.00 gewährten bedingten Vollzug. 42 B. C.________ C.________ wird schuldig erklärt: 1. der Irreführung der Rechtspflege, begangen ca. am 06.05.2016 in Zürich, Winterthur oder evtl. anderswo;