1. Zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 10‘200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 22.03.2016. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 25 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt.