38 Auffassung der Kammer wäre es stossend, bei E.________ als einzigen der drei Beschuldigten eine unbedingte Geldstrafe auszusprechen, zumal sein Tatverschulden am geringsten war. Der Vollzug der Geldstrafe wird somit aufgeschoben. Da gewisse Zweifel an der Legalbewährung von E.________ bestehen, ist die Probezeit auf drei Jahre festzusetzen. Als Warnwirkung rechtfertigt es sich vorliegend, 6 Strafeinheiten (einen Fünftel) in Form einer Verbindungsbusse auszusprechen.