_ angemessen. 16.3 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 425, S. 60 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Sie hielt zutreffend fest, dass E.________ vorbestraft ist und einen getrübten automobilistischen Leumund aufweist. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 29. Januar 2015 wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 120.00 bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von CHF 1‘200.00 (pag. 584). Gemäss ADMAS- Auszug wurde E._____