Da es sich bei A.________ um den Vorgesetzten von E.________ handelte, dürfte es ihm allerdings schwerer gefallen sein, sich rechtskonform zu verhalten als dem Durchschnittsbürger, was leicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen ist. 16.2.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet in Übereinstimmung mit der Vorinstanz für den Schuldspruch wegen Begünstigung eine Strafe von 25 Strafeinheiten als dem Tatverschulden von E.________ angemessen.