_ ist nicht vorbestraft und seit den vorliegend zu beurteilenden Straftaten – soweit ersichtlich – nicht mehr straffällig geworden. Sie geht einer geregelten Arbeitstätigkeit nach und lebt in geordneten persönlichen Verhältnissen. Der Vollzug der Geldstrafe wird somit aufgeschoben und die Probezeit auf das Minimum von zwei Jahren festgesetzt. Als Warnwirkung rechtfertigt es sich vorliegend, 10 Strafeinheiten (einen Fünftel) in Form einer Verbindungsbusse auszusprechen.