Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse von C.________ sowie das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Strafempfindlichkeit ist als neutral zu beurteilen. Es liegen keine Umstände vor, die zu Gunsten oder zu Lasten von C.________ zu berücksichtigen wären. Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt neutral aus. 15.5 Strafmass und Strafart Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer eine Geldstrafe als angemessene und zweckmässige Sanktion.