Die strafbare Handlung wäre grundsätzlich vermeidbar gewesen. Da es sich bei A.________ um den Lebenspartner von C.________ handelte, dürfte es ihr allerdings schwerer gefallen sein, sich rechtskonform zu verhalten als dem Durchschnittsbürger. Die Beziehung mit A.________ ist deshalb leicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen. 15.2.3 Fazit Tatkomponenten / Einsatzstrafe Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt als leicht zu bezeichnen.