34 15.2.2 Subjektive Tatkomponenten C.________ handelte direktvorsätzlich und aus altruistischen Gründen. Sie wollte ihren Lebenspartner A.________ vor einem Strafverfahren bewahren, weil ihm im Gegensatz zu ihr aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen und des getrübten automobilistischen Leumunds eine härtere Strafe und insbesondere auch ein Führerausweisentzug drohten. Die altruistischen Beweggründe sind leicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen. Die strafbare Handlung wäre grundsätzlich vermeidbar gewesen.