3.1. und 3.2.). A.________ blieb über eine längere Distanz auf dem Überholstreifen obwohl der Normalstreifen frei gewesen wäre. Zudem hinderte er H.________ zweimal am Überholen, indem er auf dem Normalsteifen stark beschleunigte und vor H.________ auf den Überholstreifen wechselte. Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Busse von CHF 1‘000.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 10 Tage festzusetzten. 14.8 Widerruf Gemäss Art.