Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 7. Januar 2014 wegen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 150.00 und einer Busse von CHF 700.00. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte ihm mit Urteil vom 22. März 2016 wegen fahrlässigen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises und einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu