__ ist einschlägig vorbestraft und weist einen getrübten automobilistischen Leumund auf. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 7. Januar 2014 wegen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 150.00 und einer Busse von CHF 700.00.