Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 20 Strafeinheiten, so dass die Einsatzstrafe von 80 Strafeinheiten auf 100 Strafeinheiten zu erhöhen ist. 14.4 Täterkomponenten Wie die Vorinstanz erblickt auch die Kammer in den persönlichen Verhältnissen von A.________ keine straferhöhenden oder strafmindernden Faktoren (vgl. pag. 417 f., S. 52 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). A.________ ist einschlägig vorbestraft und weist einen getrübten automobilistischen Leumund auf.