Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 15 Strafeinheiten, so dass die Strafe von 30 Strafeinheiten auf 45 Strafeinheiten zu erhöhen ist. Für den Schuldspruch wegen fahrlässigen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises gemäss Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 22. März 2016 erachtet die Kammer eine asperierte Strafe von 20 Strafeinheiten als angemessen. Die Strafe von 45 Strafeinheiten ist somit in Anwendung von Art.