auf den Überholstreifen. Der Minimalabstand von 20 m bei der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h wurde vorliegend mit einem Abstand von lediglich 7.67 m deutlich unterschritten. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 15 Strafeinheiten, so dass die Strafe von 30 Strafeinheiten auf 45 Strafeinheiten zu erhöhen ist.