Einsatzstrafe Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe insgesamt als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Irreführung der Rechtspflege in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Einsatzstrafe von 80 Strafeinheiten als dem Tatverschulden von A.________ angemessen. 14.3 Asperation und retrospektive Konkurrenz A.__