Beim Schuldspruch wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung handelt es sich demgegenüber um eine Übertretung. Für diese Delikte ist eine Busse auszusprechen (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 103 aStGB). 14.2 Einsatzstrafe: Irreführung der Rechtspflege 14.2.1 Objektive Tatkomponenten Art. 304 StGB schützt den ordnungsgemässen Gang der Rechtspflege. Die Rechtspflege soll vor unnützen Umtrieben, falschen Anzeigen und vor Irreführung geschützt werden (BGE 111 IV 159 E. 1. b S. 162).