20 holstreifen wechselte. H.________ wurde durch das mit geringem Abstand durchgeführte Manöver gefährdet. Gemäss dem ViDistA-Auswertungsbericht überschritt der Mercedes die zulässige Geschwindigkeit von 120 km/h um 38 km/h (pag. 27). Der Abstand der Fahrzeuge betrug 7.67 m (pag. 26). Die in Ziff. I. A. 1.2. und 1.3. der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalte gelten folglich als erstellt. III. Rechtliche Würdigung