Seine Aussagen sind persönlich und emotional gefärbt. H.________ beschönigte sein eigenes Fehlverhalten nicht und betonte immer wieder seinen Ärger über die Fahrweise des Mercedes. Es ist nicht ersichtlich, weshalb er den Mercedesfahrer für etwas hätte anschwärzen sollen, das dieser nicht begangen hat. Zudem ist das dritte von H.________ geschilderte Manöver auf Video aufgezeichnet. Seine Aussagen stimmen diesbezüglich mit dem objektiven Beweismittel überein. Für die Kammer bestehen keine Zweifel daran, dass die Manöver so stattgefunden haben, wie sie von H.________ geschilderten wurden und wie sie der Anklageschrift zugrunde gelegt wurden.