59 Z. 70 ff.). Im Tunnel Brünnen habe er ihn dann überholen können (pag. 59 Z. 73 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte H.________ auf Vorhalt von Ziff. I. A. 1.1. der Anklageschrift, die linke Fahrspur sei immer blockiert gewesen, obschon rechts frei gewesen wäre. Als er habe überholen wollen, habe der Mercedes auf der rechten Spur beschleunigt und sei ihm vor das Auto gefahren. Das habe sich wiederholt, er wisse aber nicht mehr wie oft und wie lange (pag. 291 Z. 6 ff.). H.________ schilderte die Vorkommnisse grundsätzlich immer gleich.