Für diesen Abschnitt liegen einzig die Aussagen der drei Beschuldigten und des Zeugen H.________ vor. A.________ bestritt die Vorwürfe gemäss Ziff. I. A. 1.1. der Anklageschrift (vgl. pag. 47 Z. 202 ff.; pag. 312 Z. 5 ff.). C.________ schilderte gegenüber der Staatsanwaltschaft mehrere Fahrstreifenwechsel (vgl. pag. 75 Z. 63 ff.). Dem widersprechend führte sie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, sie sei nach rechts und dann wieder nach links gefahren, was auf dem Video ersichtlich sei. Das sei alles, was sie gemacht habe. Das vorher sei nicht geschehen (pag. 303 Z. 21 ff.).