_ und I.________ als erstellt, dass es sich beim Fahrzeuglenker um einen Mann mit Bart handelte. Wie bereits erwähnt ist davon auszugehen, dass sowohl A.________ als E.________ im Tatzeitpunkt einen Bart trugen (vgl. Ziff. II. 8.5 vorne). Ob es sich dabei um einen Zwei- oder Dreitagebart oder um einen Fünftagebart handelte ist unerheblich, da nicht davon auszugehen, dass dies auf diese Distanz zu erkennen