Daran ändert auch der Einwand von Rechtsanwalt B.________, wonach der Beifahrer normalerweise den Blick auf den Fahrer versperre, nichts. Es ist zwar zutreffend, dass E.________ grösser und breiter ist als C.________, die eher klein und zierlich ist. Gerade deshalb hätte C.________ aber mit dem Sitz nach vorne rutschen müssen, um mit ihren Füssen die Pedale zu erreichen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass C.________ weiter vorne gesessen wäre als E.________. Zudem wurden H.________ und I.________ mehrfach gefragt, ob es sein könnte, dass sie den Beifahrer statt den Lenker gesehen haben, was beide stets verneinten (vgl. pag. 60 f. Z. 124 ff.; pag. 109 Z. 226 ff.;