Dies obwohl sowohl H.________ als auch I.________ auf den Lenker fokussiert waren. Beide müssten sich im Geschlecht geirrt und eine männliche Person mit Bart anstatt eine Frau gesehen haben. Es erscheint daher sehr unwahrscheinlich, dass beide Zeugen den Beifahrer sahen bzw. sich in diesem Punkt täuschten. Es ist davon auszugehen, dass sich I.________ und H.________ im Zeitpunkt des Sichtkontakts zum Lenker des Mercedes auf dem Fahrstreifen ganz rechts befanden (Richtung Ausfahrt; vgl. pag. 60 Z. 106, Z. 110 f.; pag. 108 Z. 202; pag. 109 Z. 205 f.; pag. 112; pag. 298 Z. 14 ff.; pag. 315). Die Beschuldigten fuhren im Mer-