Ihre Aussagen sind nach den Kriterien der Aussagepsychologie sehr glaubhaft. Die Aussagen der Beschuldigten weisen demgegenüber Merkmale auf, die für Aussagen von tatsächlich selbst erlebten Geschehnissen ungewöhnlich sind. Sie erscheinen aufeinander abgestimmt und auf das Ziel gerichtet, C.________ als Lenkerin darzustellen. Wenn C.________ tatsächlich die Lenkerin des Mercedes gewesen wäre, müssten sich beide Zeugen getäuscht haben und den Beifahrer statt die Lenkerin gesehen haben. Dies obwohl sowohl H.________ als auch I.________ auf den Lenker fokussiert waren.