und I.________. Die Beschuldigten hatten zudem ein Interesse daran, den Sachverhalt in einem für A.________ günstigen Licht darzustellen. Ihre Aussagen wirken aufeinander abgestimmt und konstruiert. 8.6 Gesamtheitliche Beweiswürdigung und erwiesener Sachverhalt 8.6.1 Zur Frage des Fahrzeuglenkers Die Beweislage charakterisiert sich zusammengefasst dadurch, dass zwei Zeugen (H.________ und I.________) unabhängig voneinander ausgesagt haben, zum fraglichen Zeitpunkt habe eine männliche Person mit Bart den Mercedes gelenkt. Ihre Aussagen sind nach den Kriterien der Aussagepsychologie sehr glaubhaft.