__ an der oberinstanzlichen Verhandlung ausgesagt hätte, dass nicht sie sondern A.________ gefahren sei, wäre sie dennoch wegen Irreführung der Rechtspflege und Begünstigung verurteilt worden. Ihre Situation hätte sich dadurch also nicht verbessert. Schliesslich kann dem Einwand von Rechtsanwalt B.________, wonach die Beschuldigten bei einer Lügengeschichte vorgebracht hätten, dass E.________ gefahren sei, nicht gefolgt werden. Die Verteidigung verkennt, dass E.___