__ anwesend (vgl. pag. 41). Ihre eigene Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft fand direkt im Anschluss statt (vgl. pag. 51; pag. 73). Schliesslich ist die Sachverhaltsdarstellung der Beschuldigten, wonach A.________ bis zur Raststätte in Payerne und anschliessend C.________ gefahren sei, nicht besonders komplex, so dass es nicht weiter erstaunt, dass ihre Aussagen nicht widersprüchlich sind. 8.5.8 Die Verteidiger bringen vor, C.________ und A.________ seien heute kein Paar mehr und trotzdem habe C.________ an der oberinstanzlichen Verhandlung ihre