II. 8.2 vorne), wurde A.________ mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich vom 6. April 2016 der Führerausweis auf Probe vorsorglich, per sofort und auf unbestimmte Zeit entzogen (pag. 150 ff.). A.________ hatte nach Erhalt dieser Verfügung ein Interesse daran, den Sachverhalt in einem für ihn günstigen Licht darzustellen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass A.________ und C.________ zu diesem Zeitpunkt und anlässlich der Einvernahmen im Vorverfahren und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ein Paar waren und zusammen wohnten (vgl. pag. 43 Z. 71 f.; pag. 74 Z. 45 f.; pag. 301 Z. 12 f.; pag. 305 Z. 26;