An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab C.________ demgegenüber an, sie habe bereits am 13. März 2016 sagen wollen, dass sie gefahren sei. A.________ habe ihr aber gesagt, sie solle doch jetzt einfach mal noch nichts sagen, zuwarten und schauen, was passiert (pag. 78 Z. 193 ff.). Auf Vorhalt dieser Aussagen und auf Frage, was der Grund gewesen sei, weshalb sie noch nichts haben sagen sollen, erklärte C.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, sie hätten einfach gedacht, dass sie eine Busse erhalte. Sie hätten nicht erwartet, dass A.________ beschuldigt werde.