Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich I.________ nicht mehr im Detail an den Vorfall vom 12. März 2016 erinnern konnte. An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme war er sich jedoch sicher, dass eine männliche Person mit Bart das Fahrzeug gelenkt habe und er schloss ausdrücklich aus, statt den Lenker den Beifahrer gesehen zu haben. Seine Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft sind stimmig und nachvollziehbar, weshalb darauf abgestellt werden kann. 8.5 Aussagen der Beschuldigten 8.5.1 Die Beschuldigten haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe in sämtlichen Einvernahmen bestritten.