10 pag. 293 Z. 9, Z. 12 f.). H.________ erklärte beispielsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft, auch wenn er bei der Polizei ausgesagt habe, dass eine Frau als Beifahrerin im Auto gesessen sei, könne er das heute nicht mehr sagen. Er könne sich nicht mehr daran erinnern (pag. 60 Z. 100 ff.). Ferner gab H.________ an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 8. Dezember 2016 an, er habe kein Bild des Fahrzeuglenkers im Kopf.