Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung präzisierte H.________, er habe es noch nie erlebt, dass eine Frau so schikaniert habe, so gefahren sei und bis auf 180 km/h beschleunigt habe (pag. 293 Z. 25 ff.). Anders als Rechtsanwalt D.________ erachtet die Kammer diese Aussagen von H.________ nicht als sexistisch (vgl. pag. 293 Z. 20 ff.). H.________ hat zwar ein bestimmtes Bild über das Fahrverhalten von Frauen. Es entspricht jedoch Erfahrungstatsachen, dass Frauen generell weniger schnell fahren und vorsichtiger unterwegs sind als Männer.