Er habe Augenkontakt mit dem Lenker gehabt. Es sei ein «Übereluege» und Lachen gewesen, das habe ihn so extrem genervt (pag. 60 Z. 92 f.). Auf Vorhalt, dass alle drei Beschuldigten zu Protokoll gaben, dass C.________ gefahren sei, und auf Frage, was er dazu sage, erklärte H.________, es töne vielleicht blöd, aber er finde einfach, dass eine Frau nicht so Auto fahre. Er kenne keine Frau, die so fahre, mit dieser Geschwindigkeit, diesem Überholmanöver und diesem Abbremsen. So fahre seines Erachtens keine Frau (pag. 61 f. Z. 151 ff., Z. 161 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung präzisierte H.___