_ kann nicht gefolgt werden, soweit er geltend macht, der südländische, aus dem Balkan stammende Typ sei ein Stereotyp, der die Wahrnehmung des Zeugen verfälscht habe (pag. 601 f.). H.________ erwähnte nicht nur diese beiden Merkmale, sondern schilderte über sämtliche Einvernahmen hinweg konstant und gleichbleibend, dass es sich beim Lenker um einen Mann mit Bart gehandelt habe. Er beschrieb somit ein ganz konkretes Gesichtsmerkmal. Die Frage, ob es auch sein könnte, dass eine Frau gefahren sei, verneinte H.________ explizit. Er habe gesehen, dass eine männliche Person gefahren sei (pag 62 Z. 167 ff.). Zudem wurde H.______