Er stand aber in keinerlei persönlicher Beziehung zu den drei Beschuldigten. Seine Aussagebereitschaft war motiviert durch den Wunsch, dass die Person, die den Mercedes gelenkt hatte, auch «dran komme» (pag. 61 Z. 157 ff.; pag. 62 Z. 164 f.; pag. 292 Z. 28 f.). Er war deshalb bei der Beantwortung der Frage, ob diese Person männlich oder weiblich war, unbefangen. H.________ sagte an der polizeilichen Einvernahme vom 30. Juni 2016 (pag. 54 ff.), an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 8. Dezember 2016 (pag. 57 ff.) und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. August 2017 (pag. 290 ff.) konstant und gleichbleibend aus.