_ war am Vorfall vom 12. März 2016 auf der Autobahn A1 West nicht unbeteiligt. Mit Strafbefehl vom 2. August 2016 wurde er wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie wiederholtes Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend CHF 8‘400.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘100.00 verurteilt (vgl. pag. 290 Z. 9 ff.). Er stand aber in keinerlei persönlicher Beziehung zu den drei Beschuldigten.